0
Shopping cart
0 items - 0,00 €
Sie haben keine Artikel im Warenkorb.
1. Identität und ladungsfähige Anschrift
Robbe & Berking Silbermanufaktur seit 1874 GmbH & Co. KG
Registergericht: Amtsgericht Flensburg
Registernummer: HRA 382 FL
Vertretungsberechtigte Komplementärin: Robbe & Berking GmbH
Registergericht der Komplementärin: Amtsgericht Flensburg
Registernummer der Komplementärin: HRB 730 FL
Geschäftsführer der Komplementärin: Oliver Berking
Anschrift: Zur Bleiche 47, 24941 Flensburg
Telefonnummer: +49 (461) 90306-26
E-Mail: em@robbeberking.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE134637771
2. Sprache
Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.
3. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren
Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren.
4. Vertragsschluss, Kosten für Versand sowie Gewährleistungsbedingungen
Diese Aspekte werden ausführlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unten im Abschnitt B. II. beschrieben:
Der Vertragsschluss in § 1, die Zahlungsmodalitäten in § 2 Absatz 3 Satz 2, die zusätzlichen Kosten für den Versand in § 3 Absatz 1 und die Gewährleistungsbedingungen in § 5.
5. Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts
Die Warenpräsentation im Edelmetall- Onlineshop von Robbe & Berking umfasst ausschließlich Edelmetallprodukte, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängen auf die Robbe & Berking keinen Einfluss hat und die innerhalb der sonst bestehenden Widerrufsfrist auftreten können (sog. Investmentprodukte). Daher besteht nach der gesetzlichen Regelung des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 BGB bei den im Edelmetall- Onlineshop von Robbe und Berking präsentierten Edelmetallprodukten unabhängig von der Vertriebsform auch für Verbraucher kein Widerrufsrecht. Die Bestellung eines Edelmetallprodukts wird also unmittelbar mit Zugang bei Robbe & Berking verbindlich und kann von dem Kunden nicht widerrufen werden.
6. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Edelmetallen
Edelmetallgeschäfte sind mit speziellen Risiken behaftet und zwar vor allem mit Folgenden:
In der Vergangenheit erzielte Erträge/Wertsteigerungen bzw. erlittene Verluste sind kein Indikator für künftige Entwicklungen.
7. Verhaltenskodizes
Der Anbieter unterliegt keinen besonderen Verhaltenskodizes.
8. Außergerichtliche Streitbeilegung
Robbe & Berking ist weder dazu bereit noch dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Ankaufsbedingungen gelten für alle Ankaufsgeschäfte, Angebote und Leistungen im Zusammenhang mit dem Edelmetallankauf durch die Robbe & Berking Silbermanufaktur seit 1874 GmbH & Co. KG (nachfolgend Robbe & Berking). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers haben keine Gültigkeit.
(2) Verkäufer von Edelmetallen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Für Zwecke dieser Allgemeinen Ankaufsbedingungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).
(1) Die Darstellung der Waren auf der Website von Robbe & Berking beinhaltet kein bindendes Angebot von Robbe & Berking zum Ankauf von Edelmetallen. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Verkäufer, Robbe & Berking ein verbindliches Verkaufsangebot zu unterbreiten.
(2) Ein Verbraucher verkauft an Robbe & Berking zu einem Nettoverkaufspreis (ohne Umsatzsteuer). Verkauft ein Unternehmer an Robbe & Berking, so erfolgt der Verkauf zum Bruttoverkaufspreis (inklusive Umsatzsteuer, soweit diese anfällt). Der Unternehmer ist verpflichtet, Robbe & Berking eine Rechnung auszustellen.
(3) Robbe & Berking kauft nur Artikel an, die sich auch in deren Verkaufssortiment befinden. Die Barren bzw. Münzen müssen daher aus Silber oder Gold sein. Die Gewichtsgrößen müssen mit denen aus dem aktuellen Sortiment übereinstimmen. Die Edelmetallware muss echt und in handelbarem Zustand sein. Bei Münzen sind die Prägejahre nicht relevant.
(4) Bei Abgabe eines Verkaufsangebots für einen beliebigen Artikel auf der Website von Robbe & Berking per Telefax gibt der Verkäufer mit Zugang des Angebots bei Robbe & Berking ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Verkäufer, dass er das vollständige Eigentum an dem zum Verkauf angebotenen Edelmetall besitzt, volljährig und zum Verkauf berechtigt ist.
(5) Der Verkäufer ist an sein per Fax übermitteltes verbindliches Angebot zum Verkauf der Edelmetallware bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Zugangs des Angebots bei Robbe & Berking folgenden Werktages gebunden.
(6) Robbe & Berking kann das Angebot per Telefax, Brief oder per E-Mail annehmen. Sofern nicht innerhalb der Frist nach Absatz 5 eine Ankaufsbestätigung beim Verkäufer eingeht, gilt das Verkaufsangebot durch Robbe & Berking als abgelehnt. Robbe & Berking behält sich vor, den Preis gemäß der aktuellen Preisliste zu aktualisieren. Dies gilt als Ablehnung des Angebots des Verkäufers und als neues Angebot durch Robbe & Berking. Der Verkäufer kann dieses neue Angebot ausdrücklich oder durch fristgerechten Versand der Ware bzw. durch Vereinbarung eines Abholtermins mit Robbe & Berking annehmen. Die Zusendung bzw. Vereinbarung eines Abholtermins gilt in diesem Fall als Annahme des Angebots. Der Verkäufer versichert, dass alle von ihm abgegebenen Angaben (zum Beispiel Name, Adresse, Bankverbindung, Angaben zur Volljährigkeit etc.) wahrheitsgemäß sind.
(7) Soweit Robbe & Berking Angebote abgibt und diese nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, hält sich Robbe & Berking hieran sieben Kalendertage nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei Robbe & Berking.
(1) Der vom Verkäufer im Faxformular eingetragene Preis in Euro gilt als vereinbart, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die verkaufte Ware wird bei Robbe & Berking kameraüberwacht und unter vier Augen geöffnet. Nach Abschluss der Echtheits- und Wiederverwertbarkeitsprüfung überweist Robbe & Berking den Kaufpreis gegebenenfalls abzüglich der von Robbe & Berking getragenen Abholkosten auf das vom Verkäufer angegebene Konto.
(2) Sofern die Echtheits- und Wiederverwertbarkeitsprüfung durch Robbe & Berking negativ ausfällt und die verkaufte Ware somit nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, ist Robbe & Berking unter den Voraussetzungen von § 10 Absatz 2 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Verkäufer die übersandte Edelmetallware auf seine Kosten zurückgeschickt. Die Rücksendung erfolgt erst, nachdem der Verkäufer die vollständigen, tatsächlich entstandenen Transportkosten (höchstens jedoch die doppelten Abholkosten gemäß aktueller Transportpreisliste) beglichen hat. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Verkäufers (per Fax oder E-Mail) kann die Begleichung der Transportkosten auch per Nachnahme erfolgen. Damit verbundene zusätzliche Kosten trägt der Verkäufer.
(3) Die Prüfung der Ware ist durch Robbe & Berking grundsätzlich unverzüglich, längstens jedoch innerhalb der nächsten drei Werktage nach Wareneingang vorzunehmen. Die Überweisung wird innerhalb von drei weiteren Werktagen auf das vom Verkäufer angegebene Konto veranlasst.
(4) Robbe & Berking behält sich vor, die Angaben des Verkäufers zu prüfen und die Übermittlung einer Kopie eines Personalausweises zu verlangen.
(1) Grundsätzlich ist der Verkäufer für den Versand und Transport verantwortlich. Der Verkäufer kann Robbe & Berking beauftragen, die Abholung zu den aktuellen Transportkosten (Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten) zu übernehmen. Diese Kosten sind abhängig vom Auftragswert und werden auf der Website von Robbe & Berking unter „www.wertanlagen.robbeberking.de/logistik/“ veröffentlicht.
(2) Sofern der Verkäufer Robbe & Berking mit der Abholung und Versicherung der verkauften Ware beauftragt, vereinbaren die Beteiligten einen Abholtermin. Dieser hat innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zustande zu kommen. Anderenfalls hat Robbe & Berking ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag entsprechend § 10 Absatz 1.
(3) Robbe & Berking steht auch ein Rücktrittsrecht vom Vertrag entsprechend § 10 Absatz 1 zu, wenn der Verkäufer den Versand selbst übernimmt und die Sendung nicht innerhalb von 14 Tagen bei Robbe & Berking eingeht.
(4) Wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung bei Robbe & Berking eingeht, kommt der Verkäufer zusätzlich in den Lieferverzug. Robbe & Berking ist berechtigt, den entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behält sich Robbe & Berking vor. Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
(5) Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, diese sind zumutbar. Leistungsort für die verkaufte Ware ist Flensburg. Soweit vorhanden sind zur Ware zugehörige Zertifikate sowie Zubehör ebenfalls von dem Verkäufer an Robbe & Berking zu übermitteln.
(6) Sofern der Verkäufer den Versand vornimmt, ist die Ware ausreichend zu versichern, diskret und sorgfältig zu verpacken. Der Versand ist so vorzunehmen, dass Robbe & Berking den Erhalt der versandten Ware quittieren muss (Einschreiben mit Unterschrift; kein Einwurfeinschreiben). Der Verkäufer trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung.
Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges der verkauften Ware bis zur Übergabe an den Ort, an dem die Ware auftragsgemäß zu liefern ist. Wenn Robbe & Berking mit der Abholung der Ware beauftragt ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Übergabe an den von Robbe & Berking organisierten Logistikpartner auf Robbe & Berking über.
(1) Die Edelmetallware wird in bankenüblichem Zustand verkauft. Robbe & Berking prüft bei Wareneingang unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, ob durch Gebrauchsspuren, Verformungen und Einkerbungen der Geldwert des Edelmetalls unangemessen beeinträchtigt ist.
(2) Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Mängelrechten und Haftungsansprüchen finden Anwendung, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen etwas Anderes geregelt ist.
Ein Eigentumsvorbehalt an der angekauften Ware ist nur verbindlich, wenn dieser außerhalb etwaiger Geschäftsbedingungen des Verkäufers vereinbart wurde.
Zurückbehaltungsrechte stehen Robbe & Berking in gesetzlichem Umfang zu. Robbe & Berking ist insbesondere berechtigt, fällige Leistungen zurückzuhalten, solange ihr noch Ansprüche aus fälligen Zahlungen gegen den Verkäufer zustehen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.
(1) Ist der Verkäufer Kaufmann, sind sämtliche Ansprüche des Verkäufers, die sich gegen Robbe & Berking richten, ohne Zustimmung von Robbe & Berking nicht abtretbar und können ausschließlich vom Verkäufer selbst geltend gemacht werden.
(2) Der Verkäufer hat ein Aufrechnungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Gegenforderungen sowie wegen Gegenforderungen des Verkäufers, die mit der Forderung von Robbe & Berking in einem vertraglichen Gegenseitigkeits- bzw. Austauschverhältnis stehen.
(1) Erfüllungsort ist grundsätzlich Flensburg, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart oder nach Art der Leistung zwingend.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Flensburg, sofern der Verkäufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Auf Verträge zwischen dem Kunden und Robbe & Berking findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(1) Robbe & Berking steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn die Ware weder innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen bei Robbe & Berking eingegangen ist noch von Robbe & Berking abgeholt werden konnte – es sei denn, es liegt ein Verschulden von Robbe & Berking vor.
(2) Bei mangelhafter Ware hat Robbe & Berking den Verkäufer zunächst per Brief, E-Mail oder Fax aufzufordern, innerhalb von sieben Tagen nach Wahl von Robbe & Berking entweder den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine neue mangelfreie Sache zu liefern (Ersatzlieferung). Sofern die Frist nicht eingehalten wird, steht Robbe & Berking das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen. Nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt diese als fehlgeschlagen.
(3) Sämtliche gesetzlichen Schadensersatzansprüche bzw. Ansprüche aus Verzug bleiben vorbehalten.
Andere als die in dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Nebenabreden sind nicht getroffen.
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder der Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Vertragsparteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken werden die Vertragsparteien diejenige Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Bei der Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Robbe & Berking darf die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und so lange Robbe & Berking zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
(2) Robbe & Berking wird auch sonst personenbezogene Verkäuferdaten nicht ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Verkäufers an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit Robbe & Berking gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Verkäufers zu anderen als den in diesem Paragraphen genannten Zwecken ist Robbe & Berking nicht gestattet.
(4) Im Übrigen wird in Bezug auf die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Robbe & Berking jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
Stand: Februar 2017
624/16/016