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Verbraucherinformationen (A.) und Allgemeine Geschäftsbedingungen (B.)
der Robbe & Berking Silbermanufaktur seit 1874 GmbH & Co. KG
für den Verkauf an Kunden im Webshop „www.wertanlagen.robbeberking.de“

 

A. Verbraucherinformationen

 

1. Identität und ladungsfähige Anschrift des Webshop-Anbieters

Robbe & Berking Silbermanufaktur seit 1874 GmbH & Co. KG
Registergericht: Amtsgericht Flensburg
Registernummer: HRA 382 FL
Anschrift: Zur Bleiche 47, 24941 Flensburg
Telefonnummer: +49 (461) 90306-26
E-Mail: em@robbeberking.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE134637771
Vertretungsberechtigte Komplementärin: Robbe & Berking GmbH
Registergericht der Komplementärin: Amtsgericht Flensburg
Registernummer der Komplementärin: HRB 730 FL
Geschäftsführer der Komplementärin: Oliver Berking

2. Sprache

Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

3. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren

Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren.

4. Vertragsschluss, Kosten für Zahlung und Versand sowie Gewährleistungsbedingungen

Diese Aspekte werden ausführlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unten im Abschnitt B. II. beschrieben:
Der Vertragsschluss in § 1, die Zahlungsmodalitäten in § 2, die zusätzlichen Kosten für den Versand in § 3 Absatz 7 und die Gewährleistungsbedingungen in §§ 5 und 6.

5. Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts

Die Warenpräsentation im Edelmetall- Onlineshop von Robbe & Berking umfasst ausschließlich Edelmetallprodukte, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängen auf die Robbe & Berking keinen Einfluss hat und die innerhalb der sonst bestehenden Widerrufsfrist auftreten können (sog. Investmentprodukte). Daher besteht nach der gesetzlichen Regelung des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 BGB bei den im Edelmetall- Onlineshop von Robbe und Berking präsentierten Edelmetallprodukten unabhängig von der Vertriebsform auch für Verbraucher kein Widerrufsrecht. Die Bestellung eines Edelmetallprodukts wird also unmittelbar mit Zugang bei Robbe & Berking verbindlich und kann von dem Kunden nicht widerrufen werden.

6. Korrektur von Eingabefehlern

Der Kunde hat vor Absendung seiner Bestellung die Möglichkeit, durch Prüfung der zusammengefasst dargestellten Vertragsdaten etwaige Eingabefehler festzustellen und mittels Änderungsfunktion zu berichtigen.

7. Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes

Der Kunde kann die Bestelldaten nach Abgabe seiner Bestellung drucken, indem er nach Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“, also nach der Bestellübermittlung, auf den Button „Bestellbestätigung drucken“ klickt. Die Bestelldaten können dann auch gespeichert werden, indem er in seinem Browser den Menüpunkt „Datei“ und die Funktion „Seite speichern unter“ anklickt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese Verbraucherinformationen kann der Kunde ausdrucken oder in „wiedergabefähiger Form“ speichern, indem er auf der letzten Seite des Bestellvorgangs den Link „Verbraucherinformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen“ anklickt und dann den Button „Seite drucken“ oder den Link „Speichern“ betätigt.

Robbe & Berking übersendet dem Kunden den Vertragstext einschließlich dieser Verbraucherinformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit der Auftragsbestätigung. Der Vertragstext wird von Robbe & Berking gespeichert und kann dem Kunden jederzeit auf Wunsch per E-Mail kostenlos übermittelt werden.

8. Wesentliche Merkmale der Ware

Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware sind den jeweiligen Produktbeschreibungen im Online-Shop zu entnehmen.

9. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Edelmetallen

Edelmetallgeschäfte sind mit speziellen Risiken behaftet und zwar vor allem mit Folgenden:

  • Kursänderungsrisiko: Der Preis von Edelmetallen unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt. Es besteht also das Risiko rückläufiger Edelmetallpreise.
  • Währungsrisiko: Da die Edelmetalle in US-Dollar notieren, wirken sich Wechselkursschwankungen auf den Wert der Edelmetalle aus.

In der Vergangenheit erzielte Erträge/Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge/Wertsteigerungen.

10. Vorbehalt

Der Kunde hat bezüglich der bestellten Ware nur Anspruch auf Lieferung eines qualitativ artgleichen oder gleichwertigen Artikels (siehe auch § 1 Absatz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter B. II.).

11. Verhaltenskodizes

Der Anbieter unterliegt keinen besonderen Verhaltenskodizes.

12. Außergerichtliche Streitbeilegung

Link zur Online-Streitschlichtungs-Plattform der EU-Kommission für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
E-Mail-Adresse von Robbe & Berking: em@robbeberking.de


Robbe & Berking ist weder dazu bereit noch dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die Angebote, Kaufverträge, Leistungen und Lieferungen der Robbe & Berking Silbermanufaktur seit 1874 GmbH & Co. KG (nachfolgend Robbe & Berking) aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über unseren Webshop „www.wertanlagen.robbeberking.de“ (nachfolgend der „Webshop“) erfolgen ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen.

(2) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Aus dem Schweigen von Robbe & Berking kann nicht auf eine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Kunden geschlossen werden.

(3) Das Produktangebot in unserem Webshop richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).

 

II. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 - Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren im Webshop beinhaltet kein bindendes Angebot von Robbe & Berking. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, Robbe & Berking ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Bilddarstellungen im Webshop stellen einen Warenartikel nur in beispielhafter Form dar, die in Maßstab und Erscheinungsbild vom Original abweichen kann. Der tatsächliche Lieferanspruch des Kunden besteht nur für einen artgleichen oder gleichwertigen Artikel.
(2) In den Preisen von Robbe & Berking ist die Umsatzsteuer enthalten, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Die in unserem Online-Shop genannten Endpreise werden, auch bei bereits im Warenkorb befindlichen Produkten, alle zehn Minuten aktualisiert. Die Preise verstehen sich in Euro. Wenn der Kunde den Versand der Ware ausgewählt hat, können zusätzlich zum genannten Preis vom Auftragswert abhängige Transportkosten (Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten) anfallen. Die Transportkosten werden auf der Website von Robbe & Berking unter „www.wertanlagen.robbeberking.de/logistik/“ veröffentlicht und dem Kunden vor Abschicken seines Onlineauftrages angezeigt.
(3) Jede Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar. Durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“ kann der Kunde die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Kauforder wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber Robbe & Berking zum Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
(4) Der Kunde ist an sein Angebot, das er durch Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ abgegeben hat, bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden.
(5) Robbe & Berking wird den Zugang der Bestellung des Kunden automatisch in Textform per E-Mail bestätigen, in welcher die Bestellung des Kunden aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei Robbe & Berking eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, indem Robbe & Berking dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt oder die bestellte Ware an den Kunden versendet.

(6) Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von Robbe & Berking wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von Robbe & Berking gespeichert. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Benutzerkonto im Online-Shop von Robbe & Berking eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website von Robbe & Berking archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Benutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, die AGB vor Vertragsschluss im Rahmen des Bestellprozesses abzuspeichern. Darüber hinaus wird der Vertragstext entweder in der Auftragsbestätigung oder in der Versandbestätigung, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch Robbe & Berking erfolgt nicht.

§ 2 - Fälligkeit, Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises (Rechnungsbetrag) ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich für die Abholung von über den Edelmetall-Onlineshop bestellter Ware in einer Filiale entscheidet.
(2) Bei Käufen über den Webshop hat der Kunde Vorkasse durch Überweisung auf das Konto von Robbe & Berking zu leisten. Bei der Zahlung per Vorkasse nennt Robbe & Berking dem Kunden in der Auftragsbestätigung seine Bankverbindung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung binnen fünf (5) Werktagen zu bezahlen. Die Ware wird durch Robbe & Berking erst nach Zahlungseingang versandt. Der Kunde wird über den Zahlungseingang per E-Mail informiert.
(3) Robbe & Berking behält sich vor, Zahlungen unter bestimmten Umständen (z.B. Zahlung durch Dritte) einer gesonderten Prüfung zu unterziehen und diese gegebenenfalls abzulehnen. Robbe & Berking ist darüber hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Zahlung (z. B. Überweisungsbetrug) vorliegen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben vorbehalten.
(4) Ist der Kunde nicht dazu bereit, eine der von Robbe & Berking angebotenen Zahlungsarten zu verwenden, kann er über den Webshop keine Bestellung abgeben. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, in den Filialen von Robbe & Berking vorrätige Waren zu den für den Filialverkauf geltenden Geschäftsbedingungen vor Ort zu kaufen.
(5) Die Ware wird innerhalb eines Zeitraums von sechs Werktagen nach Annahme des Angebots durch Robbe & Berking auf Lager gehalten; geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums auf dem Geschäftskonto bei Robbe & Berking ein, ist Robbe & Berking jederzeit zum Abverkauf der Ware und/oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Alternativ behält sich Robbe & Berking vor, bei verspäteter Zahlung die in nachstehendem § 3 Absatz 5 genannte Versandzusage oder die in nachstehendem § 3 Absatz 6 genannte Bereitstellungszusage in der durch den Kunden ausgewählten Filiale durch Erklärung gegenüber dem Kunden zu verlängern. In diesem Fall ist Robbe & Berking berechtigt, die Versendung der Ware oder die Bereitstellung der Ware in der durch den Kunden ausgewählten Filiale innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zahlungseingang vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte im Falle des Zahlungs- bzw. Abnahmeverzugs sowie sämtliche gesetzlichen Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 3 - Lieferung, Abholung

(1) Liefertermine sind für Robbe & Berking nur verbindlich, wenn sie vereinbart werden.
(2) Robbe & Berking ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese zumutbar sind. Diese Berechtigung besteht ferner nur, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Zulässig sind in jedem Fall verpackungsbedingte und/oder gewichtsbedingte Teillieferungen bei von einer Bestellung umfassten, getrennt nutzbaren Waren, da hier Robbe & Berking die durch die Teillieferung verursachten zusätzlichen Transportkosten übernimmt.
(3) Robbe & Berking haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Robbe & Berking nicht zu vertreten hat. Nicht vorhersehbare Ereignisse im Sinne dieser Regelung sind z. B. Pandemien, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse und, sofern der Kunde Unternehmer ist und die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten. Sofern solche Ereignisse Robbe & Berking die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Robbe & Berking zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegenüber einem Verbraucher besteht dieses Rücktrittsrecht jedoch nur, sofern Robbe & Berking diesen unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und ihm eine etwa erhaltene Gegenleistung erstattet. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verschieben sich etwaige Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung (zumindest in Textform) gegenüber Robbe & Berking vom Vertrag zurücktreten.
(4) Robbe & Berking kann - unbeschadet der Rechte aus Verzug - vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- bzw. Übergabefristen oder eine Verschiebung von Lieferterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Robbe & Berking gegenüber nicht nachkommt. Dies bezieht sich insbesondere auf vom Kunden selbst einzuhaltende Liefer- oder Zahlungstermine.
(5) Hat der Kunde bei der Bestellung die Lieferung der Ware ausgewählt, wird die gekaufte Ware nach Zahlungseingang des Kaufpreises an den Logistikpartner von Robbe & Berking übergeben. Der Kunde wird darüber per E-Mail informiert. Ein exakter Lieferzeitpunkt wird damit nicht angegeben. Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Werktagen (ohne Samstage sowie Sonn- und Feiertage) nach Vertragsschluss und Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto von Robbe & Berking an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die Lieferung an ein Postfach, eine Packstation oder ähnliches ist nicht möglich.
(6) Hat der Kunde bei der Bestellung die Abholung der Ware in einer Filiale ausgewählt, wird die gekaufte Ware innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsschluss und Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto von Robbe & Berking in der durch den Kunden ausgewählten Filiale zur Abholung während der gewöhnlichen Öffnungszeiten bereitgestellt. Der Kunde wird über die Bereitstellung in der Filiale per E-Mail informiert.
(7) Die Lieferung der Ware erfolgt nach den jeweils aktuellen und auf der Website von Robbe & Berking unter „www.wertanlagen.robbeberking.de/logistik/“ veröffentlichten Transportbedingungen. Hier werden auch weitere Logistikinformationen (gegebenenfalls auch hinsichtlich der Kosten für den Versand) und Informationen über die sogenannte Legitimationsprüfung gegeben.
(8) Robbe und Berking behält sich vor, sowohl bei Lieferungen als auch bei der Selbstabholung eine Legitimationsprüfung zur Identifizierung des Kunden oder einer durch den Kunden zuvor benannten Empfangsperson durchzuführen. Ist die Empfangsperson nicht selbst Kunde, hat sie sich als für den Kunden vertretungsberechtigt zu legitimieren. Grundsätzlich gilt diejenige Person als für den Kunden (insbes. Unternehmen/Firma) vertretungsberechtigt, die bei der Bestellung im Namen des Kunden gehandelt hat oder der durch den Kunden Empfangsvollmacht erteilt wurde. Robbe & Berkling behält sich vor, eine Empfangsvollmacht nur in Schriftform (Unterschrift) und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowohl des Bevollmächtigten als auch des Kunden anzuerkennen. Es ist das jeweilige Originaldokument oder eine amtlich beglaubigte Fotokopie vorzulegen. Legitimationsprüfungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
(9) Die Haftung von Robbe & Berking für Fahrlässigkeit (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit) ist im Fall des Lieferverzugs auf einen Betrag von 10 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

§ 4 - Versand und Gefahrübergang

(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der gekauften Ware erst bei Übergabe an diesen auf ihn über.
(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr über, sobald im Falle der Lieferung die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung die Betriebsstätte von Robbe & Berking verlassen hat. Wird der Versand ohne das Verschulden von Robbe & Berking verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(3) Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an Robbe & Berking zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand sowie die Retoure. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass Robbe & Berking ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

§ 5 - Gewährleistung

(1) Die Edelmetallware wird in bankenüblichem Zustand verkauft. Leichte Gebrauchsspuren wie Kratzer oder Ähnliches stellen daher keinen Mangel im Sinne dieser Regelung dar, sofern der Geldwert des Edelmetalls hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
(2) Bei Mängeln des Vertragsgegenstandes stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, vorbehaltlich des Absatzes 5 die gesetzlichen Rechte zu. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die besonderen Bestimmungen des § 6.
(3) Die Gewährleistungsfrist - außer im Fall von Schadensersatzansprüchen - beträgt ein Jahr bei Verträgen mit Unternehmern.
(4) Die Ware ist unverzüglich nach der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden, der Unternehmer ist, oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Bei offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, gilt die Ware als genehmigt, wenn Robbe & Berking nicht eine Mängelrüge binnen zwei Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes zugegangen ist. Bei übrigen Mängeln gilt die Ware dann als genehmigt, wenn Robbe & Berking nicht binnen zwei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, eine Mängelrüge zugegangen ist.
(5) Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat er offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen zumindest in Textform zu rügen, nachdem er oder der von ihm bestimmte Dritte die Ware erhalten hat. Andernfalls gilt auch hier die Ware als genehmigt.
(6) Auf Verlangen des Kunden ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Robbe & Berking die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(7) Wenn der Kunde Unternehmer ist, hat Robbe & Berking bei Sachmängeln der Leistungen die Pflicht und das Recht, innerhalb angemessener Frist zu wählen, ob Robbe & Berking nachbessert oder einen Ersatz liefert.
(8) Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(9) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Robbe & Berking, kann der Kunde unter den in § 6 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(10) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Robbe & Berking den Vertragsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

§ 6 - Haftung

(1) Die Haftung von Robbe & Berking auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.
(2) Die vorstehende Haftung ist aber auf einen Betrag in Höhe von EUR 100.000,00 begrenzt.
(3) Robbe & Berking haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind insbesondere die Verpflichtungen zur rechtzeitigen, mangelfreien Leistung und Lieferung sowie Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Leistungs- bzw. Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben des Kunden oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken. Vertragswesentlich sind also die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(4) Soweit Robbe & Berking gemäß § 6 Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Robbe & Berking bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungs- bzw. Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Robbe & Berking.
(6) Die in Absatz 1 bis Absatz 4 sowie in § 3 Absatz 8 getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung und/oder nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Auch eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist damit nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Die getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten außerdem nicht, soweit Robbe & Berking den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat oder soweit Robbe & Berking und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.

§ 7 - Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern Gegenstand der Leistungen von Robbe & Berking bewegliche Sachen sind, bleiben diese bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem gegenständlichen Vertrag zwischen Robbe & Berking und dem Kunden Eigentum von Robbe & Berking.
(2) Bei Pfändungen der beweglichen Sachen nach Absatz 1 durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von Robbe & Berking hinweisen und muss unverzüglich zumindest in Textform Robbe & Berking benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die Robbe & Berking in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

§ 8 - Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrechte stehen Robbe & Berking in gesetzlichem Umfang zu. Robbe & Berking ist insbesondere berechtigt, fällige Leistungen zurückzuhalten, solange ihr noch Ansprüche aus fälligen Zahlungen gegen den Kunden zustehen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.

§ 9 - Abtretungsverbot und Aufrechnung

(1) Ist der Kunde Kaufmann, sind sämtliche Ansprüche des Kunden, die sich gegen Robbe & Berking richten, ohne Zustimmung von Robbe & Berking nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
(2) Der Kunde hat ein Aufrechnungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Gegenforderungen sowie wegen Gegenforderungen des Kunden, die mit der Forderung von Robbe & Berking in einem vertraglichen Gegenseitigkeits- bzw. Austauschverhältnis stehen.

§ 10 - Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Erfüllungsort ist grundsätzlich Flensburg, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart oder nach Art der Leistung zwingend.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Flensburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Robbe & Berking.
(3) Auf Verträge zwischen dem Kunden und Robbe & Berking findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 11 - Rücktrittsrecht

Robbe & Berking steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Vertragsschluss auf das Konto von Robbe & Berking geleistet hat. Bezüglich der Sechs-TagesFrist ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Robbe & Berking maßgeblich (siehe § 2). Sämtliche gesetzlichen Schadensersatzansprüche bzw. Ansprüche aus Verzug bleiben vorbehalten.

§ 12 - Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder der Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Vertragsparteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken werden die Vertragsparteien diejenige Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Bei der Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 - Hinweise zum Datenschutz

(1) Robbe & Berking darf die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und so lange Robbe & Berking zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
(2) Robbe & Berking wird auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit Robbe & Berking gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem Paragraphen genannten Zwecken ist Robbe & Berking nicht gestattet.
(4) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten“ in seinem Profil abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Robbe & Berking darf die Nutzungsdaten über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus verwenden, soweit sie für Zwecke der Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich sind (Abrechnungsdaten). Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligung des Kunden und weiterer Information zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Robbe & Berking jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

Stand: Dezember 2021